AGB-Ergänzung — Jahresabschluss & Rechnungslegung
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistungen «Jahresabschluss & Rechnungslegung».
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- Erstellung des Jahresabschlusses nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 957a–963b OR)
- Erstellung des Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER (Kern-FER und volle FER)
- Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS bzw. IFRS for SMEs
- Umstellungsprojekte zwischen Rechnungslegungsstandards (z.B. OR → Swiss GAAP FER)
- Konzernabschlüsse und Konsolidierungen
- Vorbereitung der Unterlagen für die externe Revision
Die Auswahl des anwendbaren Rechnungslegungsstandards trifft der Auftraggeber unter Berücksichtigung der gesetzlichen und statutarischen Vorgaben (Art. 962 OR).
Eine Revision (ordentliche oder eingeschränkte) ist nicht Vertragsgegenstand und wird durch einen zugelassenen Revisor gemäss RAG separat durchgeführt.
B. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die laufende Buchhaltung zum Stichtag vollständig und periodengerecht abgeschlossen ist, und liefert sämtliche bewertungsrelevanten Unterlagen (Bewertungsgutachten, Inventarlisten, Forderungseinschätzungen, Verpflichtungen, Klagen, Garantien) rechtzeitig.
Sachverhalte mit Beurteilungsspielraum (z.B. Rückstellungen, Wertberichtigungen, Aktivierung von Entwicklungskosten) werden gemeinsam diskutiert; die Entscheidung trifft das zuständige Organ des Auftraggebers.
C. Besondere Vergütungsregelungen
Jahresabschlüsse werden je nach Komplexität als Fest- oder Aufwandhonorar abgerechnet. Bei Umstellungsprojekten und Konzernabschlüssen ist ein gestaffeltes Honorarmodell üblich (Konzeption / Umsetzung / Folgeperioden).
D. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Keine Haftung für Schäden aus Bewertungsentscheidungen, die durch das zuständige Organ des Auftraggebers getroffen wurden
- Keine Haftung für nicht offengelegte Sachverhalte (z.B. verschwiegene Verpflichtungen oder Klagen)
- Verantwortung für die Genehmigung des Abschlusses und dessen Vorlage an die Generalversammlung verbleibt beim zuständigen Organ
E. Besondere Kündigungsregelungen
Ein bereits begonnener Jahresabschluss wird vorrangig zu Ende geführt, sofern die Vergütung gesichert ist. Bei Mandatswechsel wird auf Verlangen ein Übergabedossier mit Arbeitspapieren, Buchungsvorschlägen und Hinweisen für den Nachfolge-Treuhänder zu marktüblichen Konditionen erstellt.