IFRS 18: Neue Regeln zur Präsentation von Abschlüssen — was sich ab 2027 ändert
Der IASB hat mit IFRS 18 den bisherigen IAS 1 abgelöst. Ab dem Geschäftsjahr 2027 (mit Frühzuwendung ab 2024 möglich) gelten neue Anforderungen für die Gewinn- und Verlustrechnung, neue Offenlegungspflichten für Managementkennzahlen und klarere Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation. Was das konkret für Schweizer Unternehmen bedeutet, die IFRS anwenden.
Am 9. Mai 2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 18 «Presentation and Disclosure in Financial Statements» veröffentlicht. Der Standard ersetzt IAS 1 und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden — eine Frühzuwendung ist bereits jetzt möglich.
Die grösste Neuerung betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung. IFRS 18 führt fünf verpflichtende Kategorien ein, die strikt voneinander zu trennen sind: (1) Operating, (2) Investing, (3) Financing, (4) Income taxes und (5) Discontinued operations. Bisher war die Gliederung der GuV deutlich flexibler. Für viele Unternehmen wird die neue Kategorisierung des Zinsergebnisses und von Dividendenerträgen eine Herausforderung sein — je nach Geschäftsmodell können diese entweder als Operating oder als Investing eingestuft sein.
Neu eingeführt werden auch die sogenannten «Management-defined Performance Measures» (MPMs). Unternehmen, die im öffentlichen Kommunikationsbereich (Investorenpräsentationen, Geschäftsberichte) eigene Kennzahlen wie «Adjusted EBIT» oder «Core Operating Profit» verwenden, müssen diese zukünftig auch im Abschluss ausweisen — mit vollständiger Überleitungsrechnung zu den IFRS-Pflichtpositionen und Erläuterung der Anpassungen.
Für Schweizer Unternehmen, die IFRS anwenden (typischerweise grössere KMU mit PE-Beteiligung, börsenkotierte Gesellschaften oder Konzerne mit internationalem Investorenkreis), bedeutet IFRS 18 vor allem eines: die Finanzberichterstattung muss transparenter und konsistenter werden. Die Wahlfreiheit bei der GuV-Gliederung, die IAS 1 noch liess, entfällt weitgehend.
Handlungsbedarf: Unternehmen sollten jetzt analysieren, wie ihre aktuelle GuV-Gliederung in die fünf IFRS-18-Kategorien überführt werden kann, welche internen Kennzahlen künftig offengelegt werden müssen, und ob eine Frühzuwendung vor 2027 sinnvoll ist. ProSwiss Consultancy unterstützt Sie bei der Analyse und der Übergangsvorbereitung.