IFRS · Swiss GAAP FER · HGB

Aktuelles aus Rechnungswesen & Recht

Neue Standards, Gesetzesänderungen und Praxishinweise — verständlich erklärt.

13. Mai 2026IFRS

IFRS 18: Neue Regeln zur Präsentation von Abschlüssen — was sich ab 2027 ändert

Der IASB hat mit IFRS 18 den bisherigen IAS 1 abgelöst. Ab dem Geschäftsjahr 2027 (mit Frühzuwendung ab 2024 möglich) gelten neue Anforderungen für die Gewinn- und Verlustrechnung, neue Offenlegungspflichten für Managementkennzahlen und klarere Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation. Was das konkret für Schweizer Unternehmen bedeutet, die IFRS anwenden.

Am 9. Mai 2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 18 «Presentation and Disclosure in Financial Statements» veröffentlicht. Der Standard ersetzt IAS 1 und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden — eine Frühzuwendung ist bereits jetzt möglich.

Die grösste Neuerung betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung. IFRS 18 führt fünf verpflichtende Kategorien ein, die strikt voneinander zu trennen sind: (1) Operating, (2) Investing, (3) Financing, (4) Income taxes und (5) Discontinued operations. Bisher war die Gliederung der GuV deutlich flexibler. Für viele Unternehmen wird die neue Kategorisierung des Zinsergebnisses und von Dividendenerträgen eine Herausforderung sein — je nach Geschäftsmodell können diese entweder als Operating oder als Investing eingestuft sein.

Neu eingeführt werden auch die sogenannten «Management-defined Performance Measures» (MPMs). Unternehmen, die im öffentlichen Kommunikationsbereich (Investorenpräsentationen, Geschäftsberichte) eigene Kennzahlen wie «Adjusted EBIT» oder «Core Operating Profit» verwenden, müssen diese zukünftig auch im Abschluss ausweisen — mit vollständiger Überleitungsrechnung zu den IFRS-Pflichtpositionen und Erläuterung der Anpassungen.

Für Schweizer Unternehmen, die IFRS anwenden (typischerweise grössere KMU mit PE-Beteiligung, börsenkotierte Gesellschaften oder Konzerne mit internationalem Investorenkreis), bedeutet IFRS 18 vor allem eines: die Finanzberichterstattung muss transparenter und konsistenter werden. Die Wahlfreiheit bei der GuV-Gliederung, die IAS 1 noch liess, entfällt weitgehend.

Handlungsbedarf: Unternehmen sollten jetzt analysieren, wie ihre aktuelle GuV-Gliederung in die fünf IFRS-18-Kategorien überführt werden kann, welche internen Kennzahlen künftig offengelegt werden müssen, und ob eine Frühzuwendung vor 2027 sinnvoll ist. ProSwiss Consultancy unterstützt Sie bei der Analyse und der Übergangsvorbereitung.

28. April 2026Swiss GAAP

Swiss GAAP FER: Überarbeitete Fachempfehlungen 2025 — was KMU jetzt wissen müssen

Die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) hat per 2025 mehrere Fachempfehlungen überarbeitet. Im Fokus stehen Überarbeitungen bei FER 17 (Vorräte und Fertigungsaufträge) und FER 18 (Sachanlagen) sowie neue Anforderungen zur Segmentberichterstattung. Für KMU, die Swiss GAAP FER anwenden oder einen Umstieg planen, gibt es relevante Änderungen.

Die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) aktualisiert ihre Standards regelmässig, um mit internationalen Entwicklungen Schritt zu halten und Praxisfragen zu klären. Die wichtigsten Änderungen des Jahres 2025 betreffen drei Bereiche.

Segmentberichterstattung: Die überarbeiteten Anforderungen präzisieren, wann und wie Segmentinformationen offenzulegen sind. Neu wird stärker betont, dass Segmente so darzustellen sind, wie das Management das Unternehmen intern steuert («management approach»). Das bedeutet: Wenn Sie intern nach Geschäftsbereichen, Regionen oder Produktgruppen berichten, müssen diese Strukturen auch im externen Abschluss erkennbar sein. Für viele KMU, die bisher keine formelle Segmentberichterstattung hatten, kann dies zu neuen Anhangangaben führen.

FER 17 — Vorräte und Fertigungsaufträge: Klarstellung bei der Bewertungsmethodik. Die überarbeitete FER 17 betont, dass die Wahl zwischen FIFO, Durchschnittskostenmethode und LIFO (nach Swiss GAAP FER weiterhin zulässig, im Gegensatz zu IFRS) konsistent und begründet anzuwenden ist. Neu sind Anforderungen an die Dokumentation der Nettoveräusserungswert-Tests bei Wertberichtigungen auf Vorräte.

FER 18 — Sachanlagen: Präzisierungen beim Komponentenansatz. Wenn einzelne Komponenten einer Anlage eine deutlich unterschiedliche Nutzungsdauer haben, sind diese separat zu aktivieren und abzuschreiben. Die Revision der FER 18 klärt Schwellenwerte und gibt Beispiele, wann eine Komponente als wesentlich gilt.

Für KMU, die bereits Swiss GAAP FER anwenden: Eine Überprüfung der Anhangsangaben und Bewertungsmethoden ist empfehlenswert. Für Unternehmen, die einen Umstieg von OR auf Swiss GAAP FER planen: Die aktuellen Standards erhöhen zwar die Anforderungen leicht, schaffen aber gleichzeitig mehr Klarheit. ProSwiss Consultancy führt auf Wunsch eine Gap-Analyse durch und begleitet Sie beim Übergangsprojekt.

14. April 2026HGB

HGB & CSRD: EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung — was Schweizer Unternehmen mit deutschen Töchtern betrifft

Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird schrittweise ins deutsche HGB umgesetzt. Ab 2025 bzw. 2026 treffen erhebliche Berichtspflichten grosse Unternehmen und Konzerne — und damit auch Schweizer Muttergesellschaften, die deutsche Tochtergesellschaften halten oder selbst an EU-Märkten aktiv sind.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU 2022/2464) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen erheblich. Deutschland setzt die Richtlinie durch eine Änderung des HGB (§§ 289b ff. n.F.) um.

Wer ist betroffen? Die Berichtspflicht tritt gestaffelt in Kraft: Grosse kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (bisherige NFRD-Unternehmen) seit Geschäftsjahr 2024. Ab Geschäftsjahr 2025 alle grossen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB (zwei der drei Kriterien: >250 Mitarbeitende, >€20 Mio. Bilanzsumme, >€40 Mio. Umsatz). Ab 2026 börsennotierte KMU.

Für Schweizer Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften: Wenn die deutsche Tochter die Schwellenwerte überschreitet, muss sie eigenständig einen Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen — oder nachweisen, dass der Konzernabschluss der Muttergesellschaft gleichwertige Angaben enthält. Letzteres ist nur möglich, wenn die Schweizer Mutter freiwillig oder aufgrund anderer Vorgaben (z.B. GRI, TCFD) entsprechend berichtet.

Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts: Die ESRS gliedern sich in zwei übergreifende Standards (ESRS 1 allgemeine Anforderungen, ESRS 2 allgemeine Angaben) und themenspezifische Standards für Umwelt (E1–E5), Soziales (S1–S4) und Governance (G1). Im Zentrum steht die «doppelte Wesentlichkeit»: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berichten als auch die finanziellen Risiken, die Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen darstellen.

Handlungsempfehlung: Schweizer Unternehmen mit deutschen Einheiten sollten jetzt eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um festzustellen, welche ESRS-Themen für ihre Tätigkeiten relevant sind. Eine frühzeitige Vorbereitung spart erheblich Zeit und Kosten gegenüber einem hastigen Projektstart kurz vor der Berichtspflicht. ProSwiss Consultancy begleitet Sie bei der Analyse der Betroffenheit und der Aufbau der Datengrundlage.

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