Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. Mai 2026
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «Basis-AGB») bilden die rechtliche Grundlage für sämtliche Verträge zwischen Andonov ProSwiss Consultancy (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Auftraggebern. Für jede einzelne Leistung gelten ergänzend leistungsspezifische Bestimmungen (siehe Übersicht am Seitenende).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Basis-AGB regeln zusammen mit den jeweiligen leistungsspezifischen Ergänzungen und einem individuellen Auftragsschreiben oder Angebot das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
1.2 Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von Art. 2 UWG (Einzelunternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften). Verträge mit Konsumenten kommen nicht zustande.
1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelles Auftragsschreiben / schriftliche Vereinbarung, (b) leistungsspezifische AGB-Ergänzung, (c) diese Basis-AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Erteilung eines Auftrags.
2.2 Annahme und Bestätigung können auch in elektronischer Form (E-Mail, Online-Formular) erfolgen; die Schriftform im Sinne dieser AGB gilt damit als gewahrt.
3. Leistungserbringung
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beauftragten gemäss Art. 398 OR. Es handelt sich um Auftragsverhältnisse, nicht um Werkverträge — ein konkreter Erfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet.
3.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer beizuziehen. Sie wahrt dabei die Vertraulichkeit nach Ziff. 8 und haftet für deren Auswahl und Instruktion.
3.3 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin unverzüglich über alle Umstände, die für die Auftragserfüllung relevant sein können (z.B. Wechsel der Geschäftsführung, neue Bankverbindungen, behördliche Verfahren).
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand wird gemäss Ziff. 5 abgerechnet.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder Auftragsschreiben. Möglich sind Stundenhonorar, Festpreis, Pauschalvereinbarung oder Mischmodelle. Konkrete Honorare werden im jeweiligen Vertragsdokument ausgewiesen.
5.2 Alle Honorare verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Drittauslagen (z.B. Notargebühren, Handelsregistereinträge, Softwarelizenzen, Reisespesen) werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% gemäss Art. 104 OR sowie ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung erhoben.
5.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei umfangreichen Mandaten angemessene Akontozahlungen oder einen Kostenvorschuss zu verlangen.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Einmalige Aufträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung.
6.2 Daueraufträge (z.B. laufende Buchhaltung, Externer CFO, Controlling) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.
6.3 Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Auftrags nach Art. 404 Abs. 1 OR bleibt zwingend vorbehalten. Bei Kündigung zur Unzeit ist die kündigende Partei der anderen Partei den daraus entstandenen Schaden gemäss Art. 404 Abs. 2 OR zu ersetzen.
6.4 Begonnene, zeitlich gebundene Mandate (z.B. Jahresabschluss, Steuererklärung, laufendes Gründungsverfahren) werden im Interesse des Auftraggebers vorrangig zu Ende geführt, sofern dies vereinbart und finanziell gesichert ist.
6.5 Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
7. Geheimhaltung
7.1 Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen geschäftlichen, finanziellen, technischen und personenbezogenen Informationen.
7.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt unbefristet auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Bestehen einer Geschäftsbeziehung (ohne inhaltliche Details) als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
8. Datenschutz
8.1 Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
8.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) nur in datenschutzkonformer Weise an die Auftragnehmerin übermittelt und über die erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen verfügt.
8.3 Bei Auftragsverarbeitungen im Sinne von Art. 28 DSGVO schliessen die Parteien auf Verlangen eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
9. Haftung
9.1 Die Auftragnehmerin haftet bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Betrag des Jahreshonorars des betroffenen Mandats, höchstens jedoch auf CHF 100'000 pro Schadensfall beschränkt. Diese Beschränkung gilt für sämtliche Schadensarten, insbesondere auch für Folge- und Vermögensschäden.
9.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers, auf höhere Gewalt (Pandemien, Krieg, Behördenmassnahmen, Cyber-Attacken Dritter) oder auf das Verschulden Dritter zurückzuführen sind.
9.4 Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 Die Auftragnehmerin bewahrt geschäftsrelevante Unterlagen während der gesetzlichen Frist von 10 Jahren gemäss Art. 958f OR auf.
10.2 Nach Beendigung des Mandats werden Originalunterlagen des Auftraggebers auf dessen schriftliches Verlangen innert 90 Tagen herausgegeben. Bis zur Begleichung offener Honorarforderungen besteht ein Zurückbehaltungsrecht gemäss Art. 895 ZGB, soweit gesetzlich zulässig.
11. Abtretung und Aufrechnung
11.1 Die Abtretung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
11.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
12. Änderungen der AGB
12.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB bei rechtlichen oder geschäftlichen Veränderungen anzupassen. Wesentliche Änderungen werden bestehenden Vertragspartnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
12.2 Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innert 30 Tagen schriftlich, gelten sie als angenommen. Bei Widerspruch besteht beiden Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Wohlenschwil (Kanton Aargau); sachlich zuständig ist das Bezirksgericht Baden. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftraggeber auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
14.3 Massgebend ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB; Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information.
15. Leistungsspezifische Ergänzungen
Für die folgenden Leistungen gelten zusätzlich zu dieser Basis-AGB die jeweiligen leistungsspezifischen Bestimmungen:
- AGB-Ergänzung — Treuhand & Buchhaltung
- AGB-Ergänzung — Controlling
- AGB-Ergänzung — Liquiditätsplanung & Treasury
- AGB-Ergänzung — Jahresabschluss & Rechnungslegung
- AGB-Ergänzung — Gründungsservice
- AGB-Ergänzung — Krisenmanagement & Analyse
- AGB-Ergänzung — Externer CFO
- AGB-Ergänzung — Excel-Firmenkurse
16. Kontakt
Andonov ProSwiss Consultancy
Inhaber: Panco Andonov
Hägglingerstrasse 14
5512 Wohlenschwil
Aargau, Schweiz
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Telefon: +41 76 419 69 55