AGB-Ergänzung — Controlling
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistungen «Controlling».
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- Definition und Implementierung von Key-Performance-Indikatoren (KPI)
- Aufbau und Betrieb monatlicher Management-Reportings
- Budget- und Forecast-Erstellung sowie Soll-Ist-Vergleiche
- Aufbau von Power-BI-Dashboards und SQL-basierten Auswertungen
- Profitabilitätsanalysen (Produkt-, Kunden-, Segmentebene)
- Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnungen
B. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin Zugang zu sämtlichen für das Controlling erforderlichen Datenquellen erhält (ERP, Buchhaltungssoftware, CRM, Datenbanken).
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Aktualität und sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Quelldaten. Die Auftragnehmerin kann die Datenqualität nur im Rahmen üblicher Plausibilitätsprüfungen beurteilen.
C. Besondere Vergütungsregelungen
Controlling-Mandate werden typischerweise als Stundenhonorar, Pauschal- oder Retainer-Modell vereinbart. Aufbauleistungen (z.B. Dashboard-Entwicklung) werden separat kalkuliert; laufende Reportings werden in regelmässigen Tranchen abgerechnet.
Lizenzkosten für Drittsoftware (Power BI, SQL-Hosting, ETL-Tools) sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber selbst getragen oder gesondert verrechnet.
D. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Reports trifft
- Keine Haftung für Schäden aus unvollständigen oder fehlerhaften Quelldaten des Auftraggebers
- Reports und Forecasts beruhen auf Annahmen und stellen keine Garantie für künftige Geschäftsentwicklungen dar
E. Besondere Kündigungsregelungen
Nach Beendigung des Mandats werden erstellte Dashboards, Berichte und Datenmodelle in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form übergeben. Lizenzpflichtige Software-Komponenten (z.B. Power-BI-Arbeitsbereiche, Datenbank-Hostings) verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.