AGB-Ergänzung — Externer CFO
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistung «Externer CFO» (CFO-as-a-Service, Interim CFO, Fractional CFO).
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- Strategische Finanzführung und Sparring für die Geschäftsleitung / den Verwaltungsrat
- Aufbau und Leitung der internen Finanzabteilung
- Verantwortung für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse (in Zusammenarbeit mit Buchhaltung und Revision)
- Bankenbeziehungen, Finanzierungs- und Investorenkommunikation
- Begleitung von M&A-Transaktionen, Due Diligences und Beteiligungsverhandlungen
- Implementierung von Reporting-, Budget- und Forecast-Prozessen
B. Stellung und Befugnisse
Die Auftragnehmerin handelt als externe Beraterin und nicht als Organ des Auftraggebers. Es wird kein Verwaltungsrats- oder Geschäftsführermandat begründet.
Vertretungsbefugnisse gegenüber Dritten (z.B. Banken, Behörden, Vertragspartner) bestehen nur, soweit der Auftraggeber diese durch eine separate schriftliche Vollmacht oder einen Handelsregistereintrag erteilt. Eine solche Vertretungsbefugnis ist kein automatischer Bestandteil dieses Vertrags.
Die gesetzliche Organhaftung verbleibt vollständig bei den eingetragenen Organen des Auftraggebers (Verwaltungsrat, Geschäftsführung).
C. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber gewährt der Auftragnehmerin Zugang zu sämtlichen finanzrelevanten Systemen, Unterlagen und Sitzungen (Geschäftsleitung, Verwaltungsrat, Bankgespräche), soweit für die Mandatserfüllung erforderlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass intern eine ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis benannt ist.
D. Besondere Vergütungsregelungen
CFO-Mandate werden in der Regel als Retainer-Modell (definiertes monatliches Tageskontingent zu Pauschalpreis) oder als Tageshonorar abgerechnet. Aussergewöhnliche Sondereinsätze (z.B. M&A-Transaktionen, Finanzierungsrunden) werden gesondert vereinbart.
Ein Mindestmandatsvolumen von typischerweise drei Monaten ist üblich, kann aber im Einzelfall abweichend vereinbart werden.
E. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Keine Haftung für Entscheidungen der zuständigen Organe des Auftraggebers (auch wenn auf Empfehlung der Auftragnehmerin getroffen)
- Keine Haftung für die ordnungsgemässe Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der Organe (Bilanzdeponierung, Anzeige bei Überschuldung gemäss Art. 725 / 725a OR, etc.)
- Keine Haftung für unternehmerische Risiken aus Akquisitionen, Investitionen oder Finanzierungsentscheidungen
F. Besondere Kündigungsregelungen
Es gilt die in Ziff. 6.2 der Basis-AGB festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Bei längerfristigen Retainern kann eine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart werden, die schriftlich festzuhalten ist.
Nach Beendigung des Mandats erfolgt eine geordnete Übergabe an die intern benannte Person oder einen Nachfolge-CFO; ein angemessenes Übergabehonorar ist Bestandteil des laufenden Honorars.