AGB-Ergänzung — Gründungsservice
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistung «Gründungsservice & Unternehmensstrukturierung».
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- Beratung zur Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG)
- Erstellung von Geschäftsplan und Finanzplanung
- Vorbereitung von Statuten, Gründungsdokumenten und Beschlüssen
- Koordination der notariellen Beurkundung mit dem vom Auftraggeber gewählten oder vorgeschlagenen Notariat
- Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos und Beschaffung der Bankbestätigung
- Anmeldung beim Handelsregister, MWST-Registrierung, AHV-Anmeldung
- Begleitung der ersten Steuerveranlagung und Buchhaltungs-Setup
Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung im Sinne der Anwaltsgesetze. Notarielle Beurkundung, Statuten-Prüfung und gesellschaftsrechtliche Streitfragen sind durch einen Notar bzw. Rechtsanwalt zu erbringen.
B. Besonderer Status des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt, dass er den Gründungsservice mit unternehmerischer Absicht in Anspruch nimmt. Er gilt ab Mandatsbeginn als Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.2 der Basis-AGB, auch wenn die formelle Eintragung im Handelsregister erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
C. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber liefert sämtliche persönlichen und geschäftlichen Unterlagen (Identitätsnachweis, Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug bei Bedarf, Adressen und Beteiligungsverhältnisse) wahrheitsgetreu und rechtzeitig.
Die Einzahlung des Aktien- bzw. Stammkapitals erfolgt durch den Auftraggeber selbst auf das Kapitaleinzahlungskonto. Die Auftragnehmerin nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder oder Drittauslagen treuhänderisch entgegen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
D. Besondere Vergütungsregelungen
Gründungsprojekte werden in der Regel als Festpreis-Paket oder gestaffelt nach Projektphasen (Konzeption / Vorbereitung / Notar-Termin / Handelsregister) angeboten. Drittauslagen (Notarhonorar, Handelsregistergebühren, Stempelabgaben, Bankgebühren) sind nicht im Festpreis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt oder direkt durch den Auftraggeber beglichen.
E. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Keine Haftung für Verzögerungen oder Ablehnungen seitens Handelsregister, Notariat, Bank oder Steuerbehörde
- Keine Haftung für steuerliche oder rechtliche Folgen der gewählten Rechtsform oder Beteiligungsstruktur
- Keine Garantie für die Erreichung eines bestimmten Gründungstermins
F. Besondere Kündigungsregelungen
Bei Kündigung vor Abschluss des Gründungsverfahrens werden bereits erbrachte Teilleistungen nach effektivem Aufwand oder gemäss vereinbarter Pauschale anteilig abgerechnet. Drittauslagen, die zum Kündigungszeitpunkt bereits angefallen oder unwiderruflich beauftragt sind, gehen vollständig zulasten des Auftraggebers.