AGB-Ergänzung — Krisenmanagement & Analyse
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistungen «Krisenmanagement & Analyse».
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- Tiefgehende Unternehmensanalyse auf Basis von SQL-, Power-Query- und Power-BI-Auswertungen
- Liquiditäts- und Bilanzanalyse zur Identifikation von Krisensymptomen
- Erarbeitung von Sofortmassnahmen und Sanierungsplänen
- Begleitung von Verhandlungen mit Banken, Gläubigern, Lieferanten und Behörden
- Vorbereitung von Restrukturierungsmassnahmen (z.B. Kapitalherabsetzung, Nachlassstundung)
- Erstellung von Sanierungsberichten zuhanden der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats
Die Auftragnehmerin handelt beratend; gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen der Geschäftsleitung (Art. 725 OR — Anzeige bei Überschuldung, Bilanzdeponierung) verbleiben in der Verantwortung der Organe des Auftraggebers.
B. Besondere Mitwirkungspflichten
Aufgrund der Zeitkritikalität einer Krise verpflichtet sich der Auftraggeber zur sofortigen Offenlegung sämtlicher finanziell relevanter Sachverhalte, einschliesslich:
- aller Bankverbindungen, Kreditlimiten und Sicherheiten
- bestehender oder drohender Klagen und Betreibungen
- überfälliger Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Sozialversicherungen, Steuerbehörden
- nicht bilanzierter Verpflichtungen (Garantien, Bürgschaften, Leasingverträge)
Die Geschäftsleitung des Auftraggebers wirkt aktiv an der Umsetzung der vereinbarten Massnahmen mit. Ohne diese aktive Mitwirkung kann eine erfolgreiche Sanierung nicht gewährleistet werden.
C. Besondere Vergütungsregelungen
Krisenmandate werden in der Regel als Stundenhonorar mit Kostenvorschuss abgerechnet, da der Aufwand zu Beginn schwer prognostizierbar ist. Vereinbarungen über Erfolgsbeteiligungen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich schriftlich erfolgen.
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit und Risikolage behält sich die Auftragnehmerin vor, Vorschusszahlungen vor Mandatsbeginn zu verlangen.
D. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Kein Erfolgsversprechen: Der Erfolg einer Sanierung hängt massgeblich von Marktentwicklungen, dem Verhalten Dritter (Banken, Gläubiger) und der Mitwirkung des Auftraggebers ab
- Keine Haftung für die Erfüllung der gesetzlichen Anzeige- und Handlungspflichten der Organe des Auftraggebers (Art. 725, 725a OR)
- Keine Haftung für Schäden aus unvollständig offengelegten Sachverhalten
E. Besondere Kündigungsregelungen
Die Auftragnehmerin ist zur sofortigen Mandatsniederlegung berechtigt, wenn der Auftraggeber gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen (insbesondere Art. 725 OR) trotz Aufforderung unterlässt, Kostenvorschüsse nicht leistet oder die für die Beratung notwendigen Informationen verweigert.