AGB-Ergänzung — Liquiditätsplanung & Treasury
Stand: 24. Mai 2026
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Basis-AGB und regelt Besonderheiten für die Leistungen «Liquiditätsplanung & Treasury».
A. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen je nach Auftragsvereinbarung insbesondere:
- 13-Wochen-Cashflow-Forecasts (rollierend)
- Mittel- und langfristige Liquiditätsplanungen
- Analyse der Finanzierungsstruktur und Working-Capital-Optimierung
- Vorbereitung von Bankengesprächen und Finanzierungsanträgen
- Aufbau von Treasury-Reportings (Bankenstatus, FX-Exposure, Limits)
- Unterstützung im Forderungs- und Liquiditätsmanagement
Die Auftragnehmerin tritt nicht als Vermögensverwalterin oder Finanzdienstleisterin im Sinne von FINIG / FIDLEG auf; eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
B. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber gewährt Einsicht in sämtliche bankrelevanten Unterlagen (Kontoauszüge, Kreditverträge, FX-Positionen, Garantieverpflichtungen, Leasingverträge) und informiert die Auftragnehmerin unverzüglich über wesentliche Änderungen.
C. Besondere Vergütungsregelungen
Liquiditätsplanungs-Mandate werden in der Regel projektbasiert (Aufbau) und anschliessend als Retainer (laufende Pflege) abgerechnet. Sonderprojekte wie Refinanzierungen oder Distressed-Situations werden auf Stundenbasis verrechnet.
D. Besondere Haftungsregelungen
Die Haftung der Auftragnehmerin bemisst sich nach Ziff. 9 der Basis-AGB. Ergänzend gilt:
- Forecasts beruhen auf den vom Auftraggeber gelieferten Annahmen und vergangenen Daten. Es wird keine Gewähr für das Eintreten künftiger Liquiditätsentwicklungen übernommen.
- Keine Haftung für Schäden aus Bank- oder Kreditentscheidungen Dritter
- Keine Haftung für FX- und Zinsentwicklungen sowie deren Auswirkungen
E. Besondere Kündigungsregelungen
Bei Beendigung des Mandats werden die zuletzt aktuellen Liquiditätsmodelle und Forecast-Files dem Auftraggeber in bearbeitbarer Form (z.B. Excel) übergeben.