Der IASB hat mit IFRS 18 den bisherigen IAS 1 abgelöst; die EU hat den Standard Anfang 2026 übernommen. Verpflichtend ist er ab dem Geschäftsjahr 2027 — doch weil die Vorjahreszahlen anzupassen sind, ist faktisch bereits 2026 das massgebende Vergleichsjahr. Was das konkret für Schweizer Unternehmen bedeutet, die IFRS anwenden.
Am 9. Mai 2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 18 «Presentation and Disclosure in Financial Statements» veröffentlicht. Der Standard ersetzt IAS 1 und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden — eine frühere Anwendung ist zulässig. Die EU hat IFRS 18 zwischenzeitlich per Verordnung übernommen (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 16. Februar 2026), sodass der Standard auch für IFRS-Anwender im EU-Raum verbindlich gilt.
Die grösste Neuerung betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung. IFRS 18 führt fünf verpflichtende Kategorien ein, die strikt voneinander zu trennen sind: (1) Operating, (2) Investing, (3) Financing, (4) Income taxes und (5) Discontinued operations. Bisher war die Gliederung der GuV deutlich flexibler. Für viele Unternehmen wird die neue Kategorisierung des Zinsergebnisses und von Dividendenerträgen eine Herausforderung sein — je nach Geschäftsmodell können diese entweder als Operating oder als Investing eingestuft sein.
Neu eingeführt werden auch die sogenannten «Management-defined Performance Measures» (MPMs). Unternehmen, die im öffentlichen Kommunikationsbereich (Investorenpräsentationen, Geschäftsberichte) eigene Kennzahlen wie «Adjusted EBIT» oder «Core Operating Profit» verwenden, müssen diese zukünftig auch im Abschluss ausweisen — mit vollständiger Überleitungsrechnung zu den IFRS-Pflichtpositionen und Erläuterung der Anpassungen.
Wichtig für den Zeitplan: Der erste IFRS-18-Abschluss für das Geschäftsjahr 2027 verlangt angepasste Vergleichszahlen für 2026. Damit ist faktisch bereits das laufende Geschäftsjahr 2026 das massgebende Vergleichsjahr — schon der erste Quartalsbericht 2027 benötigt einen IFRS-18-konformen Vorjahresvergleich. Die Umstellung von Datenmodellen, Berichtsstrukturen und Systemprozessen sollte deshalb bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Handlungsbedarf: Unternehmen sollten jetzt analysieren, wie ihre aktuelle GuV-Gliederung in die fünf IFRS-18-Kategorien überführt werden kann, welche internen Kennzahlen künftig offengelegt werden müssen und welche Systemanpassungen erforderlich sind. Wer früh beginnt, geht deutlich ruhiger in die Erstanwendung. ProSwiss Consultancy unterstützt Sie bei der Analyse und der Übergangsvorbereitung.