Jahresabschluss und Rechnungslegung — präzise, normgerecht, auf Augenhöhe.
Wir erstellen, beraten und begleiten — professionell nach OR, Swiss GAAP FER und IFRS. Für KMU, Holdingstrukturen und wachstumsorientierte Unternehmen in der Schweiz.
Wir führen keine Revisionen durch und unterzeichnen keine Revisionsberichte. Das Revisionsrecht der Schweiz schreibt vor, wer testieren darf:
- →Ordentliche Revision (OR Art. 727): Ausschliesslich zugelassene Revisionsexperten (RAB-Zulassung Stufe 2)
- →Eingeschränkte Revision (OR Art. 727a): Zugelassene Revisoren (RAB-Zulassung Stufe 1)
- →Opting-out (OR Art. 727a Abs. 2): Möglich für KMU unter 10 Vollzeitstellen mit einstimmiger Zustimmung aller Gesellschafter — keine Revision erforderlich
Was wir tun: Abschlüsse erstellen, die revisionsfähig sind. Ihr Revisor kann direkt und ohne Mehraufwand abzeichnen.
Leistungen im Abschlusswesen
Jahresabschluss nach OR
Einzelabschluss gemäss Obligationenrecht — Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach Art. 959–959c OR. Vollständig und revisionsfähig.
OR Art. 958 · Bilanz · ER · Anhang
Swiss GAAP FER
True & Fair View-Abschlüsse nach dem Framework Empfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Einsatz der relevanten Standards FER 1 bis FER 30.
FER 1 (Grundlagen) · FER 6 (Wertberichtigungen) · FER 10 (Immaterielle Werte) · FER 16 (Vorräte) · FER 18 (Sachanlagen)
IFRS-Abschlüsse
Konzernabschlüsse und Einzelabschlüsse nach International Financial Reporting Standards — Erstanwendung, laufendes Reporting und Übergangsprojekte.
IFRS 1 · IAS 16 · IAS 38 · IFRS 16 · Reportingpaket
Konzernrechnung & Konsolidierung
Aufbau und laufende Erstellung konsolidierter Jahresrechnungen nach FER 30 oder IFRS 10. Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung.
FER 30 · IFRS 10 · Holdingstrukturen
Technische Bilanzierungsfragen
Komplexe Sachverhalte professionell gelöst — Aktivierungswahlrechte, Rückstellungsdokumentation, latente Steuern, Leasingbilanzierung nach IFRS 16.
IFRS 16 · IAS 12 · IAS 37 · OR Wahlrechte
Umstellungsprojekte
Vollständige Begleitung bei Normenänderungen: OR → Swiss GAAP FER, OR → IFRS, FER → IFRS. Überleitung, Eröffnungsbilanz, Anhangangaben, Stakeholder-Kommunikation.
Projektmanagement · Überleitungsrechnung · Schulung
Fallbeispiele aus der Praxis
Wachsendes KMU — Bankfinanzierung sichern
Ausgangslage
KMU mit CHF 8 Mio. Umsatz. Der OR-Abschluss reicht der Hausbank für die Kreditverlängerung nicht mehr aus — die Bank fordert einen True & Fair View-Abschluss.
Lösung
Jahresabschluss nach Swiss GAAP FER: FER 1 (Grundlagen und Grundsätze), FER 6 (Wertberichtigungen auf Forderungen), FER 10 (Immaterielle Werte, insb. selbsterstellte Software), FER 16 (Vorräte, Bewertung zu Nettoveräusserungswert), FER 18 (Sachanlagen, Komponenten-Abschreibung). Anhang mit vollständiger Offenlegung gemäss FER-Anforderungen.
Ergebnis
Bankfähiger Abschluss nach anerkannten Standards. Kreditlimite erhöht. Vertrauen der Bank strukturell gestärkt.
Erstmalige Konzernrechnung nach FER 30
Ausgangslage
Holdingstruktur mit drei Tochtergesellschaften. Die Konzernrechnung wird erstmals gesetzlich erforderlich (OR Art. 963). Intern fehlt das Know-how für Konsolidierung.
Lösung
Aufbau der Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER 30 (Konsolidierte Jahresrechnung): Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode, Schuldenkonsolidierung (Intercompany-Forderungen), Zwischenergebniseliminierung bei konzerninternen Warenflüssen. Einsatz unserer eigenen datenschutzkonformen Konsolidierungssoftware — keine Daten auf Drittplattformen.
Ergebnis
Erstmals vollständig konsolidierter Konzernabschluss, FER-30-konform, revisionsfähig übergeben.
Was kostet es, ohne Vorbereitung in die Revision zu gehen?
Ausgangslage
KMU führt die Buchführung intern, der Jahresabschluss geht direkt und unvorbereitet zur Revisionsstelle. Was passiert dann?
Lösung
Der Revisor stellt bei der Prüfung Mängel fest: fehlende Anhangangaben (OR Art. 959c), inkonsistente Bewertungsansätze bei Aktivierungswahlrechten, unvollständige Rückstellungsdokumentation nach IAS 37-Logik, fehlende Abgrenzungsposten. Der Revisor muss korrigieren, nachfragen, warten — anstatt einfach zu prüfen. Mehraufwand: 8–15 Stunden à CHF 200–280/h = CHF 1'600–4'200 Zusatzkosten auf der Revisionsrechnung.
Ergebnis
Mit ProSwiss wird der Abschluss revisionsfähig übergeben — der Revisor prüft, er korrigiert nicht. Typische Einsparung: CHF 1'500–3'500 pro Abschlusszyklus.
IFRS-Erstanwendung für Private-Equity-Beteiligung
Ausgangslage
Ein Private-Equity-Investor fordert als Beteiligungsbedingung einen vollständig IFRS-konformen Abschluss. Bisher wurde nach OR bilanziert.
Lösung
IFRS 1 (Erstanwendung — Eröffnungsbilanz und Überleitungsrechnung OR → IFRS), IAS 16 (Sachanlagen: Komponentenansatz, Neubewertungsmodell vs. Anschaffungskostenmodell), IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte: Aktivierungskriterien), IFRS 16 (Leasingverhältnisse: Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten). Vollständiger Anhang nach IAS 1. Reportingpaket nach Investor-Vorgaben.
Ergebnis
Vollständiger IFRS-Abschluss, Beteiligung gesichert. Investor erhielt das geforderte Reportingpaket termingerecht.
Kompetenz, die zählt
- ✓Head-of-Finance / CFO-Level BackgroundOperatives Finanzwissen aus der Praxis — kein Lehrbuch-Accounting.
- ✓Eigene KonsolidierungssoftwareDatenschutzkonform entwickelt — Ihre Konzerndaten verbleiben nie auf Drittplattformen.
- ✓DirektbetreuungBetreuung durch den Gründer persönlich — kein Delegieren an Junior-Mitarbeiter.
- ✓Enge Zusammenarbeit mit Ihrer RevisionsstelleAbgestimmte Abschlüsse, die der Revisor ohne Rückfragen übernehmen kann.
- ✓Revisionsfähig übergebenIhr Revisor prüft — er korrigiert nicht. Das spart Zeit und senkt Ihre Revisionsrechnung.
Was wir anbieten
| Leistung | OR | FER | IFRS |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss (Einzelgesellschaft) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Konzernrechnung | ✗ | ✓ | ✓ |
| Umstellungsprojekt | ✗ | ✓ | ✓ |
| Technische Bilanzierungsfragen | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anhang & Offenlegung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Revision / Testat | ✗ | ✗ | ✗ |
✗ Revision / Testat — gesetzlich nur durch RAB-zugelassene Revisorinnen und Revisoren.
Häufige Fragen
Brauche ich als GmbH einen Abschluss nach Swiss GAAP FER?
Nicht automatisch. OR-Pflicht gilt grundsätzlich für alle. Swiss GAAP FER wird relevant, wenn Ihre Bank, Investoren oder das Gesetz (OR Art. 962 — börsenkotierte oder grössere Unternehmen) einen True & Fair View-Abschluss verlangen. Viele KMUs wechseln freiwillig, um ihre Kreditwürdigkeit zu stärken.
Was ist der Unterschied zwischen OR, Swiss GAAP FER und IFRS?
OR (Obligationenrecht) ist der gesetzliche Mindeststandard — Gläubigerschutz steht im Vordergrund, stille Reserven sind erlaubt. Swiss GAAP FER (Framework Empfehlungen zur Rechnungslegung) verlangt True & Fair View — die wirtschaftliche Realität muss abgebildet werden, keine stillen Reserven. IFRS (International Financial Reporting Standards) ist der internationale Standard, vor allem für kapitalmarktnahe und grössere Unternehmen.
Führen Sie auch Revisionen durch?
Nein. Wir erstellen revisionsfähige Abschlüsse — die formelle Revision und das Testat bleiben bei Ihrer zugelassenen Revisionsstelle (RAB). Diese Trennung ist gesetzlich klar geregelt und für Sie von Vorteil: Wir liefern einen perfekt vorbereiteten Abschluss, Ihr Revisor prüft — und spart dabei Zeit und Kosten.
Was kostet eine Abschlussunterstützung?
Das hängt von Grösse, Komplexität und Norm ab. Ein OR-Einzelabschluss für ein kleines KMU ist deutlich günstiger als ein erstmaliger IFRS-Konzernabschluss. Wir machen nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot — ohne Stundenüberraschungen.
Kostenloses Beratungsgespräch
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir klären in einem 30-minütigen Gespräch, welcher Standard für Ihr Unternehmen sinnvoll ist — und was das konkret bedeutet.
Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren