Abschlusswesen · OR · Swiss GAAP FER · IFRS

Jahresabschluss und Rechnungslegung — präzise, normgerecht, auf Augenhöhe.

Wir erstellen, beraten und begleiten — professionell nach OR, Swiss GAAP FER und IFRS. Für KMU, Holdingstrukturen und wachstumsorientierte Unternehmen in der Schweiz.

Kostenloses BeratungsgesprächLeistungsübersicht
Wichtiger Hinweis: Wir testieren nicht — und das ist gesetzlich klar geregelt.

Wir führen keine Revisionen durch und unterzeichnen keine Revisionsberichte. Das Revisionsrecht der Schweiz schreibt vor, wer testieren darf:

  • Ordentliche Revision (OR Art. 727): Ausschliesslich zugelassene Revisionsexperten (RAB-Zulassung Stufe 2)
  • Eingeschränkte Revision (OR Art. 727a): Zugelassene Revisoren (RAB-Zulassung Stufe 1)
  • Opting-out (OR Art. 727a Abs. 2): Möglich für KMU unter 10 Vollzeitstellen mit einstimmiger Zustimmung aller Gesellschafter — keine Revision erforderlich

Was wir tun: Abschlüsse erstellen, die revisionsfähig sind. Ihr Revisor kann direkt und ohne Mehraufwand abzeichnen.

Was wir anbieten

Leistungen im Abschlusswesen

Jahresabschluss nach OR

Einzelabschluss gemäss Obligationenrecht — Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach Art. 959–959c OR. Vollständig und revisionsfähig.

OR Art. 958 · Bilanz · ER · Anhang

Swiss GAAP FER

True & Fair View-Abschlüsse nach dem Framework Empfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Einsatz der relevanten Standards FER 1 bis FER 30.

FER 1 (Grundlagen) · FER 6 (Wertberichtigungen) · FER 10 (Immaterielle Werte) · FER 16 (Vorräte) · FER 18 (Sachanlagen)

IFRS-Abschlüsse

Konzernabschlüsse und Einzelabschlüsse nach International Financial Reporting Standards — Erstanwendung, laufendes Reporting und Übergangsprojekte.

IFRS 1 · IAS 16 · IAS 38 · IFRS 16 · Reportingpaket

Konzernrechnung & Konsolidierung

Aufbau und laufende Erstellung konsolidierter Jahresrechnungen nach FER 30 oder IFRS 10. Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung.

FER 30 · IFRS 10 · Holdingstrukturen

Technische Bilanzierungsfragen

Komplexe Sachverhalte professionell gelöst — Aktivierungswahlrechte, Rückstellungsdokumentation, latente Steuern, Leasingbilanzierung nach IFRS 16.

IFRS 16 · IAS 12 · IAS 37 · OR Wahlrechte

Umstellungsprojekte

Vollständige Begleitung bei Normenänderungen: OR → Swiss GAAP FER, OR → IFRS, FER → IFRS. Überleitung, Eröffnungsbilanz, Anhangangaben, Stakeholder-Kommunikation.

Projektmanagement · Überleitungsrechnung · Schulung

Praxis

Fallbeispiele aus der Praxis

Fall 1

Wachsendes KMU — Bankfinanzierung sichern

Ausgangslage

KMU mit CHF 8 Mio. Umsatz. Der OR-Abschluss reicht der Hausbank für die Kreditverlängerung nicht mehr aus — die Bank fordert einen True & Fair View-Abschluss.

Lösung

Jahresabschluss nach Swiss GAAP FER: FER 1 (Grundlagen und Grundsätze), FER 6 (Wertberichtigungen auf Forderungen), FER 10 (Immaterielle Werte, insb. selbsterstellte Software), FER 16 (Vorräte, Bewertung zu Nettoveräusserungswert), FER 18 (Sachanlagen, Komponenten-Abschreibung). Anhang mit vollständiger Offenlegung gemäss FER-Anforderungen.

Ergebnis

Bankfähiger Abschluss nach anerkannten Standards. Kreditlimite erhöht. Vertrauen der Bank strukturell gestärkt.

Fall 2

Erstmalige Konzernrechnung nach FER 30

Ausgangslage

Holdingstruktur mit drei Tochtergesellschaften. Die Konzernrechnung wird erstmals gesetzlich erforderlich (OR Art. 963). Intern fehlt das Know-how für Konsolidierung.

Lösung

Aufbau der Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER 30 (Konsolidierte Jahresrechnung): Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode, Schuldenkonsolidierung (Intercompany-Forderungen), Zwischenergebniseliminierung bei konzerninternen Warenflüssen. Einsatz unserer eigenen datenschutzkonformen Konsolidierungssoftware — keine Daten auf Drittplattformen.

Ergebnis

Erstmals vollständig konsolidierter Konzernabschluss, FER-30-konform, revisionsfähig übergeben.

Fall 3

Was kostet es, ohne Vorbereitung in die Revision zu gehen?

Ausgangslage

KMU führt die Buchführung intern, der Jahresabschluss geht direkt und unvorbereitet zur Revisionsstelle. Was passiert dann?

Lösung

Der Revisor stellt bei der Prüfung Mängel fest: fehlende Anhangangaben (OR Art. 959c), inkonsistente Bewertungsansätze bei Aktivierungswahlrechten, unvollständige Rückstellungsdokumentation nach IAS 37-Logik, fehlende Abgrenzungsposten. Der Revisor muss korrigieren, nachfragen, warten — anstatt einfach zu prüfen. Mehraufwand: 8–15 Stunden à CHF 200–280/h = CHF 1'600–4'200 Zusatzkosten auf der Revisionsrechnung.

Ergebnis

Mit ProSwiss wird der Abschluss revisionsfähig übergeben — der Revisor prüft, er korrigiert nicht. Typische Einsparung: CHF 1'500–3'500 pro Abschlusszyklus.

Fall 4

IFRS-Erstanwendung für Private-Equity-Beteiligung

Ausgangslage

Ein Private-Equity-Investor fordert als Beteiligungsbedingung einen vollständig IFRS-konformen Abschluss. Bisher wurde nach OR bilanziert.

Lösung

IFRS 1 (Erstanwendung — Eröffnungsbilanz und Überleitungsrechnung OR → IFRS), IAS 16 (Sachanlagen: Komponentenansatz, Neubewertungsmodell vs. Anschaffungskostenmodell), IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte: Aktivierungskriterien), IFRS 16 (Leasingverhältnisse: Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten). Vollständiger Anhang nach IAS 1. Reportingpaket nach Investor-Vorgaben.

Ergebnis

Vollständiger IFRS-Abschluss, Beteiligung gesichert. Investor erhielt das geforderte Reportingpaket termingerecht.

Warum ProSwiss

Kompetenz, die zählt

  • Head-of-Finance / CFO-Level BackgroundOperatives Finanzwissen aus der Praxis — kein Lehrbuch-Accounting.
  • Eigene KonsolidierungssoftwareDatenschutzkonform entwickelt — Ihre Konzerndaten verbleiben nie auf Drittplattformen.
  • DirektbetreuungBetreuung durch den Gründer persönlich — kein Delegieren an Junior-Mitarbeiter.
  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrer RevisionsstelleAbgestimmte Abschlüsse, die der Revisor ohne Rückfragen übernehmen kann.
  • Revisionsfähig übergebenIhr Revisor prüft — er korrigiert nicht. Das spart Zeit und senkt Ihre Revisionsrechnung.
Leistungsübersicht

Was wir anbieten

LeistungORFERIFRS
Jahresabschluss (Einzelgesellschaft)
Konzernrechnung
Umstellungsprojekt
Technische Bilanzierungsfragen
Anhang & Offenlegung
Revision / Testat

✗ Revision / Testat — gesetzlich nur durch RAB-zugelassene Revisorinnen und Revisoren.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich als GmbH einen Abschluss nach Swiss GAAP FER?

Nicht automatisch. OR-Pflicht gilt grundsätzlich für alle. Swiss GAAP FER wird relevant, wenn Ihre Bank, Investoren oder das Gesetz (OR Art. 962 — börsenkotierte oder grössere Unternehmen) einen True & Fair View-Abschluss verlangen. Viele KMUs wechseln freiwillig, um ihre Kreditwürdigkeit zu stärken.

Was ist der Unterschied zwischen OR, Swiss GAAP FER und IFRS?

OR (Obligationenrecht) ist der gesetzliche Mindeststandard — Gläubigerschutz steht im Vordergrund, stille Reserven sind erlaubt. Swiss GAAP FER (Framework Empfehlungen zur Rechnungslegung) verlangt True & Fair View — die wirtschaftliche Realität muss abgebildet werden, keine stillen Reserven. IFRS (International Financial Reporting Standards) ist der internationale Standard, vor allem für kapitalmarktnahe und grössere Unternehmen.

Führen Sie auch Revisionen durch?

Nein. Wir erstellen revisionsfähige Abschlüsse — die formelle Revision und das Testat bleiben bei Ihrer zugelassenen Revisionsstelle (RAB). Diese Trennung ist gesetzlich klar geregelt und für Sie von Vorteil: Wir liefern einen perfekt vorbereiteten Abschluss, Ihr Revisor prüft — und spart dabei Zeit und Kosten.

Was kostet eine Abschlussunterstützung?

Das hängt von Grösse, Komplexität und Norm ab. Ein OR-Einzelabschluss für ein kleines KMU ist deutlich günstiger als ein erstmaliger IFRS-Konzernabschluss. Wir machen nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot — ohne Stundenüberraschungen.

Nächster Schritt

Kostenloses Beratungsgespräch

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir klären in einem 30-minütigen Gespräch, welcher Standard für Ihr Unternehmen sinnvoll ist — und was das konkret bedeutet.

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+41 76 419 69 55office@pro-swiss.com